LEISTUNGEN · IMMOBILIENBEWERTUNG MÜNSTERLAND

Alle Gutachtenarten –

ein zertifizierter Ansprechpartner.

Von der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB bis zum bankfesten Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG – als HypZert-zertifizierter Sachverständiger erstelle ich für jeden Anlass das methodisch richtige Gutachten. Für Eigentümer, Erben, Gerichte und Banken im Münsterland.

Meine Leistungen

Immobilienbewertung für Havixbeck, Münster & das Münsterland

Alle Gutachten erstelle ich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und den anerkannten Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert.

01

Marktwert- & Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der rechtlich anerkannte Maßstab für den Wert einer Immobilie – ermittelt nach ImmoWertV, gerichtsverwertbar und finanzamtstauglich. Ich erstelle dieses Vollgutachten für Erbschaften, Scheidungen, Grundstücksverkäufe und Gerichtsverfahren im gesamten Münsterland.

§ 194 BauGB

02

Markt- & Beleihungswertgutachten

Das Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG und BelWertV ist Voraussetzung für die Immobilienfinanzierung über Banken und Bausparkassen – ohne anerkanntes Gutachten keine Kreditentscheidung. Als HypZert-zertifizierter Sachverständiger erfülle ich alle gesetzlichen Anforderungen, die von deutschen Kreditinstituten vorgeschrieben werden.

§ 16 PfandBG

03

Wertindikation & Kurzgutachten

Nicht jede Situation erfordert ein aufwendiges Vollgutachten: Für eine erste fundierte Orientierung vor dem Kauf, Verkauf oder einer Erbauseinandersetzung biete ich eine kompakte Wertindikation an – methodisch sauber, deutlich schneller und kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Schnell & günstig

04

Bewertung von Rechten & Lasten

Wohnrechte, Nießbrauch und Erbbaurecht mindern den Immobilienwert – aber um wie viel? Ich ermittle den konkreten wertmindernden Einfluss dieser Grundbuchrechte nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden, sodass der Wert Ihrer Immobilie korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen wird.

Grundbuch

Wann brauche ich ein Gutachten?

Typische Anlässe,
welcher trifft auf Sie zu?

Je nach Anlass gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen an das Gutachten. Ich ermittle, welches Gutachtenformat für Ihre Situation methodisch und rechtlich korrekt ist – und erkläre Ihnen das im kostenlosen Erstgespräch.

Kauf & Verkauf
Ein realistischer Marktwert schützt beide Seiten: Verkäufer erzielen einen fairen Preis, Käufer vermeiden Fehlinvestitionen. Ich ermittle den Verkehrswert nach ImmoWertV – als neutrale, nachvollziehbare Grundlage für Ihre Preisverhandlung.
Erbschaft & Schenkung
Bei geerbten oder geschenkten Immobilien setzt das Finanzamt den Wert oft nach pauschalen Vergleichswerten an – häufig zu hoch. Ein qualifiziertes Gegengutachten nach § 198 BewG kann die Steuerlast nachweislich senken.
Scheidung
Im Zugewinnausgleich muss der Immobilienwert objektiv und unabhängig festgestellt werden – von einem Sachverständigen, dem beide Parteien vertrauen können. Mein Gutachten ist gerichtsverwertbar und schließt Interessenkonflikte aus.
Finanzierung & Beleihung
Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken und Bausparkassen ein Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG – erstellt von einem anerkannten Sachverständigen. Als HypZert-F-zertifizierter Gutachter erfülle ich diese Anforderung für alle deutschen Kreditinstitute.
Steuer & Finanzamt
Ob Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Grunderwerbsteuer – der vom Finanzamt angesetzte Grundbesitzwert lässt sich mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG wirksam anfechten. Das spart in vielen Fällen mehrere tausend Euro.
Zwangsversteigerung

Bei Zwangsversteigerungen wird der Verkehrswert vom Gericht festgesetzt – entweder durch einen gerichtlich bestellten oder einen begleitenden Sachverständigen. Ich übernehme beide Rollen und kenne die besonderen Anforderungen der Gerichte im Münsterland.

Welches Gutachten brauchen Sie?

Ich berate Sie kostenlos.

Nicht sicher, welches Gutachten für Ihren Anlass das richtige ist? Das ist normal – ich erkläre Ihnen im kostenlosen Erstgespräch den Unterschied und nenne Ihnen einen konkreten Festpreis. Ohne Fachjargon, ohne Verpflichtung.

 
Direktkontakt
+49 (0) 2507 9877785
Mo–Fr · 08:00–17:00 Uhr
 
Immobilienbewertung Andreas MörsheimAm Habichtsbach 45 · 48329 Havixbeck

Kontaktformular öffnen