FAQ · Häufige Fragen

Ihre Fragen zur

Immobilienbewertung.

Alles Wichtige rund um Gutachten, Ablauf, Kosten und Zertifizierungen – klar und verständlich beantwortet. Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist, rufen Sie mich einfach an.

Allgemein & Kosten

Allgemein & Kosten

Im deutschen Recht sind Marktwert und Verkehrswert identisch – beide Begriffe bezeichnen denselben gesetzlich definierten Wert nach § 194 BauGB: den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielbar wäre. Der Begriff „Marktwert“ wird im internationalen Kontext verwendet, etwa nach RICS-Standards, während „Verkehrswert“ der im deutschen Recht verankerte Begriff ist. In der Praxis können Sie beide Begriffe gleichbedeutend verwenden.

Die Kosten hängen vom Gutachtentyp, der Immobilienart und dem Bewertungsaufwand ab. Eine kompakte Wertindikation ist deutlich günstiger als ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Ich nenne Ihnen im kostenlosen Erstgespräch einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Kosten und ohne Verpflichtung. Nicht jede Situation erfordert das teuerste Gutachten: Ich berate Sie ehrlich, welches Format für Ihren Anlass sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Das hängt vom Gutachtenformat ab. Eine Wertindikation oder ein Kurzgutachten ist in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen nach Eingang der Unterlagen fertig. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB benötigt in der Regel 1–2 Wochen nach dem Ortstermin. Bei gesetzten Fristen durch Gericht, Bank oder Finanzamt sprechen wir im Erstgespräch über beschleunigte Bearbeitung – und ich sage Ihnen ehrlich, was möglich ist.

Mein Einzugsgebiet umfasst das gesamte Münsterland – mit Schwerpunkt auf Havixbeck, Münster, Coesfeld, Dülmen, Nottuln und Billerbeck. Als lokaler Sachverständiger kenne ich die Marktbesonderheiten, Bodenrichtwerte und Preisentwicklungen in diesen Regionen aus erster Hand – das unterscheidet mich von überregionalen Anbietern, die mit pauschalen Daten arbeiten. Bei Objekten außerhalb dieses Einzugsgebiets sprechen Sie mich gerne an – ich prüfe gerne, ob eine Bewertung möglich ist.

Gutachtenarten

Gutachtenarten

Ein Vollgutachten nach § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn der Immobilienwert rechtssicher, gerichtsverwertbar und von Behörden anerkannt sein muss. Typische Anlässe sind Erbschaften mit Finanzamt-Einbindung, Scheidungsverfahren, Zwangsversteigerungen, Gerichtsverfahren und Finanzierungen über Banken oder Bausparkassen. Für reine Orientierungszwecke – etwa vor einem Verkauf oder Kauf – reicht in vielen Fällen ein Kurzgutachten aus. Im kostenlosen Erstgespräch kläre ich mit Ihnen, welches Format für Ihren Anlass wirklich notwendig ist.

Ja – als HypZert-F-zertifizierter Sachverständiger nach DIN ISO/IEC 17024 erstelle ich Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG und BelWertV, die von allen deutschen Kreditinstituten – Sparkassen, Volksbanken, Pfandbriefbanken und Bausparkassen – anerkannt werden. Die HypZert-F-Zertifizierung ist die in Deutschland gesetzlich anerkannte Qualifikation speziell für Beleihungswertgutachten. Wenn Ihre Bank vorab eine Bestätigung meiner Qualifikation wünscht, stelle ich diese gerne zur Verfügung.

Ein Kurzgutachten oder eine Wertindikation reicht aus, wenn Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage benötigen, aber keine rechtliche Verwertung geplant ist – etwa zur Verkaufsvorbereitung, Kaufentscheidung, familieninternen Einigung oder ersten Erbschaftsorientierung. Sobald das Gutachten vor Gericht, beim Finanzamt oder bei einer Bank vorgelegt werden soll, ist stets das Vollgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Ich berate Sie im Erstgespräch ehrlich, welches Format passt – ohne unnötige Kosten zu verursachen.

Ablauf & Unterlagen

Ablauf & Unterlagen

Für die meisten Gutachten benötige ich: aktuellen Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Je nach Gutachtenart und Immobilientyp können weitere Unterlagen erforderlich sein – etwa Baugenehmigungen, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen oder Erbbaurechtsurkunde. Ich helfe Ihnen im Erstgespräch dabei, die Unterlagen vollständig zusammenzustellen – damit es beim Ortstermin keine Verzögerungen gibt.

Nein – Sie müssen beim Ortstermin nicht persönlich anwesend sein. Es reicht, wenn jemand Zugang zur Immobilie ermöglicht, etwa ein Mieter, ein Nachbar oder ein Bevollmächtigter. Viele meiner Kunden sind beim Termin dabei, weil sie direkt Fragen stellen möchten – das ist natürlich herzlich willkommen und spart oft Zeit. Ich bin flexibel bei der Terminvereinbarung und passe mich Ihrer Verfügbarkeit an.

Ja – als freier, nicht bankgebundener Sachverständiger bin ich weder Maklern, Kreditinstituten noch anderen Interessengruppen verpflichtet. Meine HypZert-Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 17024 schreibt Unabhängigkeit und Objektivität verbindlich vor. Das bedeutet für Sie: Mein Gutachten gibt den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie wieder – nicht den Wert, den ein Verkäufer, Makler oder Kreditgeber gerne hätte. Als Mitglied des Gutachterausschusses Münster unterliege ich zusätzlich den Qualitätsstandards dieses unabhängigen Gremiums.

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Mo–Fr · 08:00–17:00 Uhr
 
Immobilienbewertung Andreas MörsheimAm Habichtsbach 45 · 48329 Havixbeck

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